Heute ist der Tag, an dem das Abgeordnetenhaus rund 700 Menschen endlich das Recht zugestehen, das Ihnen mindestens 10 Jahre lang verwehrt wurde. Sie werden als mündige Bürgerinnen und Bürger anerkannt und dürfen in Zukunft über die Geschicke dieser Stadt gleichberechtigt mitbestimmen.
Als Sozialdemokraten sind wir stolz darauf, dass wir nicht erst darauf gewartet haben, bis das Bundesverfassungsgericht über den Sachverhalt befand. Wir konnten deshalb bereits heute – wenige Tage nachdem das Bundesverfassungsgericht in Sinne des inklusive Wahlrechts geurteilt hat – die Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse beschließen.
Und zur Erinnerung, das Bundesverfassungsgericht hat ganz klar festgestellt, dass Menschen, die auf eine von einem Gericht bestellte sogenannte Vollbetreuung angewiesen sind, oder sich aufgrund einer Straftat in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden, nicht länger pauschal vom Wahlrecht ausgeschlossen werden dürfen. Die bislang bestehenden Wahlrechtsausschlüsse hat das Gericht für verfassungswidrig erklärt.
Zu einer guten Demokratie gehört ein Inklusives Wahlrecht. Und zwar ohne Ausnahme!